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Dr. Andreas Grundei

Dr. Andreas Grundei

Dr. Andreas Grundei hat sich zusätzlich zum Versicherungsvertragsrecht vor allem auf die Gebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, des Betriebsübergangsrechts und des Betriebspensionsrechts einschließlich Pensionskassenrecht spezialisiert. Seit frühen Jahren bearbeitet er auch das Berufssportrecht (Rechtsbeziehungen zum Sportler, Vereins- und Verbandsrecht), insbesondere für den Berufsfußball. Er ist Wirtschaftsmediator.

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Dr. Gottfried Zandl

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